Status quo: Baugutachten ist da

Das Baugutachten ist da. Auf 17 Seiten hat der Gutachter erarbeitet, was es nachzubessern gilt. Neben ein paar Kleinigkeiten wie kaputten Dachziegeln, überstehenden Nägeln und fehlenden Dichtungen gibt es zwei Hauptthemen, die FH nachbessern muss:

a)      Die Kanalplanung. Darüber haben wir ja schon zur Genüge geschrieben, jetzt aber auch mal von einem Regierungsbaumeister bestätigt.

Zitat: Die Planung der Entwässerung, die durch die Fa. Fingerhaus – genau gesagt
durch einen Planer im Auftrag der Fa. Fingerhaus - erfolgte, verfügte über eine
Vielzahl an Mängeln. Sie berücksichtigte auch nicht die maßgeblichen Vorgaben
der Münchner Stadtentwässerung, die der Fa. Fingerhaus, nachdem sie nicht das
erste Haus in München baut, bekannt sein müssten. Zudem besteht die Möglichkeit
sich im Zuge der Planung bei der Stadtentwässerung zu erkundigen. Die Entwässerungsplanung der Fa. Fingerhaus ist nicht brauchbar und hätte
immense Mehrkosten verursacht.

b)     Die fehlende Sockeldämmung im Bereich der Garage. Da FH uns gezwungen hat, die Fertiggarage vor dem Haus zu stellen, muss FH nun die Kosten tragen, die Garage wegzuheben, zu lagern und wieder anzuliefern. Wir hatten Fingerhaus mehrfach vor Baubeginn gefragt und immer wurde gesagt dies sein kein Problem. Nun hatten wir also doch recht – mal sehen wie Fingerhaus hierzu Stellung nimmt. Wir haben nämlich extra über FH den Sockelputz inkl. Dämmung bestellt, also war es von vornherein klar dass man auch an den Bereich zwischen Garage und Haus heran muss.

Zitat: Wenn Detailarbeiten den Käufern/Bauherren überlassen werden, dann sind klare Anweisungen erforderlich, insbesondere in sensiblen Bereichen. Diese fehlende
Anweisung stellt einen Mangel dar. Eine klare Anweisung hätte auch die Fehlplanung
mit der zu frühen Montage der Fertiggarage verhindert. Auch hierbei
handelt es sich um einen Koordinierungsfehler der Fa. Fingerhaus.
Durch die Anweisung die Perimeterdämmung bis OK Decke gehen zu lassen ist
auch ein fachgerechte Abdichtung zwischen Keller und Aufgehendem mit Mehraufwand verbunden, siehe hierzu die beiliegenden Auszüge aus der DIN 18195
und der Richtline Fassadensockelputz/Außenanlagen. Es ist dargestellt, dass die
Abdichtung Vertikal beide Bauteile übergreifen soll.

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